LKW geleast oder finanziert: Warum eine GAP- bzw. Differenzdeckung wichtig sein kann

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Leasing und Finanzierung ermöglichen Unternehmen, einen LKW einzusetzen, ohne den gesamten Kaufpreis sofort aufbringen zu müssen. Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einem Totalschaden oder zum Verlust des Fahrzeugs, kann jedoch eine finanzielle Differenz entstehen. Eine GAP- beziehungsweise Differenzdeckung kann den bestehenden Kaskoschutz an dieser Stelle ergänzen.

Was ist eine GAP- oder Differenzdeckung?

Eine Differenzdeckung ist eine zusätzliche Absicherung für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge. Sie kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn ein versicherter Kaskoschaden zur vorzeitigen Abrechnung des Leasing- oder Finanzierungsvertrags führt.

Die Vollkaskoversicherung orientiert sich bei einem Totalschaden grundsätzlich am versicherten Fahrzeug und dessen Wiederbeschaffungswert. Der Betrag, der gegenüber einem Leasinggeber oder einer finanzierenden Bank noch offen ist, kann davon abweichen.

Bei Leasingfahrzeugen kann die Differenz zwischen dem vertraglich errechneten Leasing-Restbetrag und dem Wiederbeschaffungswert relevant sein. Bei kreditfinanzierten Fahrzeugen kann entsprechend die Differenz zwischen dem maßgeblichen Darlehensrestbetrag und dem Wiederbeschaffungswert eine Rolle spielen.

Damit ist die Differenzdeckung kein Ersatz für eine Vollkaskoversicherung. Sie ergänzt diese für ein spezielles finanzielles Risiko.

Warum kann trotz Vollkasko eine Finanzierungslücke entstehen?

Der Wert eines LKW und die noch offenen Verpflichtungen aus einem Leasing- oder Finanzierungsvertrag entwickeln sich nicht zwangsläufig gleich. Ein Fahrzeug verliert während seiner Nutzung an Wert. Gleichzeitig richtet sich die noch offene Finanzierung nach dem vereinbarten Tilgungsverlauf beziehungsweise den Regelungen des Leasingvertrags.

Bei einer vorzeitigen Vertragsabrechnung kann deshalb der vom Versicherer zugrunde gelegte Wiederbeschaffungswert niedriger sein als der Betrag, der gegenüber Leasinggesellschaft oder Kreditgeber noch auszugleichen ist.

Ein vereinfachtes Beispiel verdeutlicht das Prinzip: Beträgt der Wiederbeschaffungswert eines LKW zum Schadenzeitpunkt 55.000 Euro, während aus der vorzeitigen Vertragsabrechnung noch 62.000 Euro zu zahlen wären, entsteht rechnerisch eine Differenz von 7.000 Euro. Ob und in welcher Höhe diese Differenz tatsächlich versichert ist, richtet sich immer nach den konkreten Versicherungsbedingungen.

Gerade deshalb sollte bei einem geleasten oder finanzierten Fahrzeug nicht allein darauf geachtet werden, dass eine Vollkasko vorhanden ist. Auch die Regelungen für die finanzielle Restverpflichtung nach einem Totalschaden können wichtig sein. Weitere wesentliche Bausteine der Lkw Versicherung sollten dabei immer gemeinsam betrachtet werden.

Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung

Leasing

Bei einem Leasingvertrag bleibt das Fahrzeug in der Regel Eigentum des Leasinggebers. Wird der Vertrag aufgrund eines versicherten Schadens vorzeitig beendet, kann der Leasinggeber einen vertraglich festgelegten Abrechnungsbetrag verlangen.

Für die Differenzdeckung ist deshalb entscheidend, wie der Leasing-Restbetrag im Vertrag definiert wird und welche Nachforderung der Leasinggeber tatsächlich geltend macht.

Finanzierung

Bei einem kreditfinanzierten LKW steht die noch offene Darlehensforderung der Bank im Mittelpunkt. Maßgeblich kann dabei der Anteil des Darlehens sein, der nachweislich für die Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde.

Beide Varianten verfolgen damit dasselbe Grundprinzip: Eine Differenz zwischen Fahrzeugwert und noch bestehender finanzieller Verpflichtung soll unter den vereinbarten Voraussetzungen abgefedert werden.

Was deckt eine Differenzdeckung nicht automatisch ab?

Eine GAP- oder Differenzdeckung bedeutet nicht, dass sämtliche Forderungen eines Leasinggebers oder einer Bank automatisch übernommen werden. Entscheidend sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Je nach Vertrag können beispielsweise bereits vor dem Schaden fällige und nicht gezahlte Raten sowie Verzugszinsen unberücksichtigt bleiben. Auch bestimmte Finanzierungs-, Bearbeitungs- oder Abmeldekosten können ausgeschlossen sein. Bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung können außerdem Nachforderungen wegen einer Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung außerhalb des Versicherungsschutzes liegen.

Auch eine in der Vollkaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung wird durch eine Differenzdeckung nicht zwangsläufig ersetzt. Zudem können Höchstentschädigungen oder andere Begrenzungen vereinbart sein.

Deshalb sollte eine Differenzdeckung nicht nur danach beurteilt werden, ob sie grundsätzlich vorhanden ist. Entscheidend ist, wie die finanzielle Differenz berechnet wird und welche Begrenzungen gelten.

Wann kann eine GAP-Deckung für einen LKW sinnvoll sein?

Relevant ist die Absicherung vor allem dann, wenn der LKW geleast oder kreditfinanziert ist und der bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung noch offene Betrag höher sein könnte als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Vor Vertragsabschluss beziehungsweise bei der Überprüfung einer bestehenden Versicherung sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

  • Für welche Schadenereignisse gilt die Differenzdeckung?
  • Wie wird der Leasing- oder Darlehensrestbetrag berechnet?
  • Welche Höchstentschädigung gilt?
  • Werden Gebühren oder Nebenkosten berücksichtigt?
  • Was passiert mit der vereinbarten Selbstbeteiligung?
  • Welche Forderungen des Leasinggebers oder Kreditinstituts sind ausgeschlossen?
  • Ist die Differenzdeckung automatisch enthalten oder muss sie zusätzlich vereinbart werden?

Die Antworten sollten sich immer aus dem konkreten Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Bedingungen ergeben.

Vollkasko und GAP-Deckung erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Die Vollkaskoversicherung schützt in erster Linie den wirtschaftlichen Wert des versicherten LKW gegen die vereinbarten Schadenereignisse. Eine Differenzdeckung richtet sich dagegen auf eine mögliche zusätzliche finanzielle Verpflichtung aus Leasing oder Finanzierung.

Beide Absicherungen greifen deshalb an unterschiedlichen Stellen. Das wird besonders deutlich, wenn ein Fahrzeug einen Totalschaden erleidet: Die Kaskoversicherung ermittelt ihre Entschädigung nach den vereinbarten Regeln zum Fahrzeugwert, während Leasinggesellschaft oder Bank den zugrunde liegenden Vertrag abrechnen.

Stimmen diese beiden Beträge nicht überein, kann eine Restforderung entstehen. Eine entsprechend vereinbarte Differenzdeckung kann diese Lücke innerhalb der vertraglich festgelegten Grenzen reduzieren oder schließen.

Fazit: Bei finanzierten LKW nicht nur auf die Vollkasko schauen

Bei einem geleasten oder finanzierten LKW sollte neben dem eigentlichen Kaskoschutz auch geprüft werden, was bei einem Totalschaden oder Verlust mit der noch offenen Finanzierung geschieht.

Eine GAP- beziehungsweise Differenzdeckung kann dazu beitragen, dass nach der Kaskoentschädigung keine oder eine geringere unversicherte Restforderung aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag bestehen bleibt. Wie weit dieser Schutz reicht, hängt jedoch von den jeweiligen Versicherungsbedingungen, Berechnungsregeln und Entschädigungsgrenzen ab.

Vor Abschluss ist deshalb ein Vergleich nicht nur der Beiträge, sondern vor allem der Regelungen zur Differenzdeckung sinnvoll.

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